*** Bitte beachten: es gibt einen neuen Fragenkatalog ab 2025 *** !!!

Unsere Hundeschule ist als anerkannte sachverständige Stelle autorisiert, Sachkundeprüfungen gemäß §10 Abs.3 und §11 Abs.3 des Landeshundegesetzes (LHundG) NRW durchzuführen.

Hundehalter, die gemäß LHundG NRW einen Hund aus den Gruppen „Große Hunde“ oder „Hunde bestimmter Rassen“ besitzen, sind dazu verpflichtet, der zuständigen Ordnungsbehörde einen Sachkundenachweis zu erbringen.

„Große Hunde“ sind Hunde mit einem Gewicht von mindestens 20 kg oder einer Widerristhöhe von mindestens 40cm, die sog. „20/40-Hunde“.

„Hunde bestimmter Rassen“ sind gemäß §10 Abs.1: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu …, Details siehe im Landeshundegesetz LHundG NRW.

Prüfung / Test: Ihr bekommt von uns 30 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren, d.h. eine oder mehrere  Antworten können richtig sein. Bei 20 oder mehr korrekten Antworten ist der Test bestanden. Für die Beantwortung der Fragen erhaltet Ihr ausreichend Zeit – keiner soll sich hetzen. Direkt nach dem erfolgreich absolvierten Test erhaltet Ihr Eure Sachkundebescheinigung.

Vorbereitung: Es kommt der Fragenkatalog der Tierärztekammer Westfalen-Lippe zum Einsatz. Dieser umfasst in der aktuellen Version knapp 200 Fragen.

Hier sind die Fragen:  Sachkundefragen ab 2025

Und die Antworten:  Sachkundelösungen ab 2025

Die Beschäftigung mit diesen Fragen ist durchaus sinnvoll und regt zum Nachdenken an. Die zugrundeliegende Motivation von behördlicher Seite ist, das Zusammenleben von Hund und Halter*in miteinander und in der Gesellschaft zu verbessern. Also geht positiv gestimmt ans Lernen.

Ort: Die Sachkundeprüfung wird auf unserem Hundeplatz durchgeführt, s. Anfahrt

Termine: nach Vereinbarung

Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. 

Kosten: 40 €